Materialspesen sowie Portokosten werden unseren Mitarbeitenden zurückerstattet. Die Auslagen werden gegen Quittung vergütet. Das Spesenformular wird von der Dienstbereichsleitung visiert und dem Pflegeramt eingereicht.
Die Kirchgemeinde unterstützt und fördert die Aus- und Weiterbildung ihrer Mitarbeitenden, indem sie Beiträge an die Kosten teilweise oder ganz übernimmt.