Was tun bei

  • Taufe, Segnung
  • Hochzeit
  • Todesfall
  • Gesprächsbedarf
  • Kircheneintritt

Taufe

Die Taufe ist das Zeichen für die Aufnahme in die Gemeinschaft der Christenheit und findet in den Landeskirchen üblicherweise im Säuglings- oder Kindesalter statt. Voraussetzung dazu ist die Bereitschaft der Eltern, ihr Kind christlich zu erziehen. Mindestens ein Elternteil muss der evangelischen Landeskirche angehören. 

Im Gottesdienst 

Durch die Taufe werden die Menschen in die christliche Kirche aufgenommen und gehören zur weltweiten Gemeinde Jesu. Deshalb wird die Taufe nicht im privaten Familienkreis, sondern üblicherweise im Gottesdienst vollzogen. Die versammelte Gemeinde gehört dazu. 

Eltern und Paten 

Eltern und Paten verpflichten sich, das ihre zu tun, um das Kind zum christlichen Glauben zu leiten. Gotte und Götti unterstützen die Eltern. Mindestens ein Elternteil und einer/eine der Paten muss einer Landeskirche angehören (evangelisch, röm.-kath., christkath.)

Die Taufe ist einmalig und kann nicht wiederholt werden. Beim Übertritt von einer Landeskirche in die andere wird die Taufe jedoch anerkannt – sie verbindet damit auch die Konfessionen. 

Segnung 

Eltern, die ihrem Kind die Entscheidung der Taufe selbst überlassen wollen, können ihr Kind auch segnen lassen.

Möchten Sie Ihr Kind taufen oder segnen lassen? Nehmen Sie mit dem Pfarramt Kontakt auf, um weitere Informationen zu erhalten und entsprechende Termine zu vereinbaren.

Hochzeit

Die standesamtliche Trauung stellt die Partnerschaft auf eine rechtliche Grundlage. Viele Paare wünschen sich bei diesem Schritt auch den Segen Gottes. Dass Menschen da sind, dass letztlich eine helfende Macht als Ermutigung und Orientierung da ist, kann das Miteinander fördern. 

 Eheversprechen 

Im Eheversprechen bringen die Brautleute ihre Erwartungen, Hoffnungen und Wünsche zum Ausdruck und versprechen sich gegenseitig, einander zu achten, treu zu sein, zu vertrauen und zu vergeben. 

Traugespräch 

Im Traugespräch zwischen den Brautleuten und dem/der Gemeindeverantwortlichen werden inhaltliche und formale Fragen für die kirchliche Feier besprochen. Dabei kann man auch erfahren, warum das Brautpaar eine kirchliche Trauunng wünscht, was die Brautleute einander versprechen wollen oder was sie von der Feier erwarten. All das kann viel beitragen zu einem Gottesdienst, der nahe bei den Menschen ist. 

 

Wünschen Sie eine kirchliche Trauung? Melden Sie sich für weitere Informationen und die Terminabsprachen beim Pfarramt.

Todesfall

Wenn jemand einen ihm nahestehenden Menschen verloren hat, lohnt es sich, sich genug Zeit für den Weg des Trauerns zu nehmen. Erste Kontaktadressen sind das örtliche Pfarramt und das Bestattungsamt. Anlässlich des Trauergespräches  mit dem Pfarrer kommt auch die Gestaltung der Abschiedsfeier zur Sprache. 

In der Regel werden die Mitglieder unserer Kirchgemeinde auf dem Friedhof in Neukirch an der Thur beigesetzt. Kirchenmitglieder, die in Niederhelfenschwil oder Zuckenriet gelebt haben (oder deren Verwandte dort leben), können auch in Niederhelfenschwil oder Zuckenriet  kirchlich beigesetzt werden (in Zuckenriet nur Urnenbestattungen möglich). 

Die Abdankung in Neukirch beginnt in der Regel um 14 Uhr mit einer Andacht bei der Urne auf dem Friedhof, anschliessend geht man zur Trauerfeier in die Kirche. Wenn die Verstorbenen eine "stille Beerdigung" gewünscht haben, d.h. eine Beisetzung ohne Trauergottesdienst, ist dafür 11 Uhr besonders geeignet. Sie kann aber, in Absprache mit dem Pfarramt, auch zu einem anderen Zeitpunkt erfolgen. 

Gesprächsbedarf

In einer schwierigen Situation - ganz egal, ob es sich um Krankheit, Arbeitssituation, Beziehungsproblem, Glaubenskrise oder andere Schwierigkeiten handelt - kann bereits ein Gespräch mit einem aufmerksamen Gegenüber sehr entlastend sein. Als Seelsorger halten wir uns strikt an die Schweigepflicht. Unter Umständen verweisen wir Hilfesuchende auch an externe Hilfsangebote weiter, wenn es den Rahmen der eigenen Möglichkeiten übersteigt. 

Besuche im Spital oder zu Hause 

Gerne besuchen wir Sie zu Hause oder im Spital. Wenn Sie einen Besuchswunsch haben, so melden Sie sich bitte ungeniert. Es muss übrigens nicht immer ein Notfall sein. 
Bei den St.Galler Spitälern hat unser Pfarrer keine Einsicht in die Patientenliste. Ebenfalls bei den Thurgauern, die notfallmässig eingetreten sind. In diesem Falle bitten wir um Information durch Angehörige oder Bekannte, besonders bei längeren Aufenthalten. 

Sterbebegleitung  

Unser Pfarrer ist gerne bereit für die Begleitung eines sterbenden Menschen. Auch Angehörige dürfen für sich selbst oder für den sterbenden Mitmenschen die seelsorgerliche Begleitung und Unterstützung erwarten und beanspruchen. Nehmen Sie doch mit dem Pfarrer Kontakt auf und sagen ihm, dass Sie ihn brauchen. 

 

Für Notfälle 

Tel. 143 - Sorgentelefon 

Tel. 147 - für Kinder und Jugendliche 

Kircheneintritt

Sie interessieren sich für eine Mitgliedschaft in unserer Evangelischen Kirchgemeinde? Wir freuen uns. Hier finden Sie einige Gedanken, die Ihnen auf diesem Weg helfen sollen.

Was heisst Mitgliedschaft

Als Evangelische Kirchgemeinde werben wir keine Mitglieder an und schon gar nicht Personen aus anderen Kirchen. Trotzdem: Wir existieren nur, weil wir Mitglieder haben, die diese Kirche und ihre Dienste tragen. Es gibt aber auch immer mehr Menschen, die keiner Kirche angehören oder solche, die ihre Konfession aus verständlichen Gründen ändern wollen. (z.B. familiäre Zusammengehörigkeit, ua.)

Eine Mitgliedschaft in der Evangelischen Landeskirche des Kantons Thurgau steht grundsätzlich allen Menschen offen, die deren Auftrag und Ziel bejahen. So steht sinngebend über der Kirchenverfassung das Wort: „Einen anderen Grund kann niemand legen als den, der gelegt ist, welcher ist Jesus Christus.“ (1. Kor. 3, 11)

Ein Kircheneintritt bedeutet die Zugehörigkeit zu der örtlichen Kirchgemeinde. Darum ist die Mitgliedschaft in einer Kirchgemeinde an den Wohnort gebunden.

Wie ist das bei mir?

Wer zu keiner Kirche gehört (oder früher einmal ausgetreten ist), kann sich beim Pfarramt melden. Dieses wird sich dann zu einem persönlichen Gespräch bei Ihnen melden. Dabei werden Fragen rund um Wesen und Gestalt unserer Kirchgemeinde besprochen. Gleichzeitig findet ein gegenseitiges Kennenlernen statt.

Katholische Kirchenmitglieder, welche einen Konfessionswechsel vollziehen möchten, haben vorgängig ein schriftliches Austrittsschreiben an ihre Wohnortskirchgemeinde zu verfassen. Dieses ist an den Präsidenten der Katholischen Kirchenvorsteherschaft zu richten, freundlicherweise mit Angaben von Gründen.

Muss ich mich taufen lassen?

Eine Kirchenmitgliedschaft ist nicht an eine Taufe gebunden. Es gibt also keine „automatische Taufe“ beim Eintritt und auch kein „Umtaufen“, wie man mancherorts noch sagt. Eine einmal vollzogene Taufe wird gegenseitig akzeptiert von den verschiedenen christlichen Konfessionen und bedarf keiner „Wiederholung“.

Selbstverständlich kann sich aber eine ungetaufte Person bewusst zur Taufe entscheiden im Zusammenhang mit dem Kircheneintritt. Diese würde dann separat besprochen und im Rahmen eines Gottesdienstes gefeiert.

Wie ist das bei Kindern?
Über die Mitgliedschaft von Kindern unter sechzehn Jahren entscheiden deren Erziehungsberechtigte.

Ich möchte Mitglied werden – was muss ich tun?

  • Ich melde mich beim Pfarramt oder dem Präsidium.

  • Die Kirchenvorsteherschaft beschliesst über die endgültige Aufnahme. Nach dem Eintrittsgespräch mit dem Pfarrer und dem Präsidium melden diese den Neueintritt der örtlichen Einwohnerkontrolle und dem Steueramt und sorgt für den Eintrag in die kirchlichen Register.


Sie sind jetzt ab sofort vollwertiges Mitglied der Evangelischen Kirchgemeinde mit allen Rechten und Pflichten. Herzlich willkommen!

Pfr. Christoph Blum

Pfarrer
Geschäftlich 071 642 13 84 geschäftl.
Mobil 078 402 86 47 mobil